Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hundestube Hess Zürcher Unterland
1. Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden/innen (nachfolgend «Hundehalter»).
1.2 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit den Kunden (einschliesslich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) und Angaben in unseren Verträgen haben Vorrang vor diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehältlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung massgebend.
1.3 Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen des Kunden hinsichtlich des Vertrags sind schriftlich (z.B. Brief, E-Mail) abzugeben.
2. Pflichten & Haltungsform der Hundestube Hess Zürcher Unterland
2.1 Wir verpflichten uns, die Hunde fach- und tiergerecht zu betreuen, uns bestmöglich um die Tiere zu sorgen, uns nach ihren Bedürfnissen zu richten und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen jederzeit einzuhalten.
2.2 Die Hunde werden unangeleint und in Gruppenhaltung betreut. Bei Unverträglichkeiten von Hunden untereinander oder bei Aggressions- und/oder Angstverhalten einzelner Hunde, behalten wir uns die vorübergehende Unterbringung im Einzelzwinger vor.
2.3 Falls Hunde während der Betreuungszeit gefüttert werden sollen, ist das Futter portioniert und mit entsprechenden Instruktionen zur Verfügung zu stellen. Wir lehnen jegliche Haftung im Zusammenhang mit der Fütterung, z.B. bei Unverträglichkeiten, ab.
3. Aufnahmebedingungen
3.1 Bevor wir Hunde in unsere Betreuung aufnehmen, hat zwingend ein Kennenlerngespräch mit Probetag stattzufinden. Vor der Ferienbetreuung von Hunden ist zudem eine Probenacht notwendig. Ferienbetreuung bieten wir nur für Hunde, welche in unserer regelmässigen Tagesbetreuung untergebracht sind, an.
3.2 Wir betreuen nur Hunde, für welche wir einen mit allen Beilagen vollständig ausgefüllten und gegenseitig unterzeichneten Hundebetreuungsvertrag vorliegen haben.
3.3 Mit Unterschrift des Hundebetreuungsvertrages bestätigt der Hundehalter, dass er rechtmässiger Eigentümer des Hundes ist, er den Hund steuerlich bei der Gemeinde gemeldet und in der AMICUS Datenbank registriert hat und der Hund gechipt ist.
3.4 Hunde mit ansteckenden Erkrankungen, Parasitenbefall und/oder Verletzungen können von uns nicht betreut werden. Tiere mit leichten Verletzungen und/oder nicht ansteckenden Krankheiten können nach Vereinbarung und in Rücksprache mit uns betreut werden. Wir behalten uns vor, im Einzelfall zu entscheiden und die Aufnahme ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
3.5 Wir können nur Hunde betreuen, die über eine abgeschlossene Grundimmunisierung verfügen und regelmässig geimpft und entwurmt werden. Vor Betreuungsbeginn muss eine Kopie des Impfausweises abgegeben werden.
3.6 Der Hundehalter hat uns vor Betreuungsbeginn vollständig über sämtliche Besonderheiten zu informieren (Verhaltensauffälligkeiten, Krankheiten, Läufigkeit, etc.).
3.7 Für die Betreuung von intakten Rüden sowie läufigen oder trächtigen Hündinnen haben wir keine Kapazitäten. Sollten wir unwissentlich eine läufige Hündin betreuen, welche während der Betreuung gedeckt wird, lehnen wir jegliche Haftung ab. Sämtliche Kosten und Folgekosten, welche durch die Trächtigkeit der Hündin sowie durch die Welpen entstehen, gehen zu Lasten des Hundehalters.
4. Haftung & Versicherung
4.1 Wir verfügen über eine abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung. Wir haften nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzungen unsererseits zurückzuführen sind.
4.2 Wir sorgen mit speziellen Sicherheitsmassnahmen dafür, dass ein Ausbrechen der Hunde nicht möglich ist. Gelingt es einem Hund dennoch zu entlaufen, lehnen wir jede Haftung für durch das Entlaufen des Hundes verursachte Schäden sowie für allfällige Schäden am Hund selbst ab, sofern keine grobe Verletzung der Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden kann.
4.3 Auseinandersetzungen unter Hunden sind immer möglich. Trotz bestmöglicher Vorabklärung und Sorgfaltspflicht kann es zu Verletzungen im Rudel kommen. Wir übernehmen keinerlei Haftung bei derartigen Vorkommnissen.
4.4 Der Hundehalter bestätigt mit Unterzeichnung des Hundebetreuungsvertrags, dass eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung für seinen Hund besteht. Der Abschluss einer Krankheits- und Unfallversicherung wird empfohlen.
4.5 Für Schäden und Folgekosten (z.B. Behandlungskosten anderer Rudelhunde, Umsatzausfälle der Hundebetreuung), die durch Unterlassen der Anzeigepflicht von ansteckenden Krankheiten, Ungezieferbefall, etc. entstehen, haftet der Hundehalter.
4.6 Für mitgegebene Gegenstände (z.B. Leinen, Halsbänder) übernehmen wir keine Haftung.
4.7 Die Haftung für alle Schäden an Personen, Tieren und/oder Sachen, die durch den Hund verursacht werden, verbleibt beim Hundehalter. Dies gilt auch für allfällig anfallende Tierarztkosten, sowohl am eigenen Hund wie auch an anderen Hunden.
5. Gesundheit & Notfälle
5.1 Falls wir einem zu betreuenden Hund während der Betreuungszeit Medikamente verabreichen müssen, sind uns diese, zusammen mit exakten, schriftlichen Anweisungen, bei Antritt auszuhändigen. Wir lehnen jegliche Haftung im Zusammenhang mit der Medikamentenabgabe und allfälligen Folgeerscheinungen ab.
5.2 Bei Unfällen, Krankheiten oder sonstigen gesundheitlichen Problem während der Betreuungszeit kontaktieren wir umgehend den Hundehalter. In Notfällen behalten wir uns vor, ohne Rücksprache einen Tierarzt beizuziehen. Nach Möglichkeit wird der behandelnde Tierarzt des Hundes kontaktiert, andernfalls wird der Hund in Bessy’s Tierklinik in Watt/Regensdorf gebracht. Sämtliche daraus entstehenden Kosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Hundehalters.
5.3 Sollte sich ein Hund während der Betreuungszeit nicht wohl fühlen oder sich nicht in das Rudel eingliedern, können wir die Betreuung jederzeit abbrechen und den Hund dem Hundehalter retournieren. Sollte der Hundehalter nicht im Stande sein, den Hund wieder in Obhut zu nehmen, werden wir den Hund für die restliche Zeit an einem Ort unserer Wahl platzieren. Daraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des Hundehalters.
6. Preise & Zahlungsvereinbarungen
6.1 Der zu entrichtende Preis sowie die Anzahl der wöchentlichen Betreuungstage werden im Hundebetreuungsvertrag festgehalten. Allfällige Änderungen an der Anzahl der Betreuungstage können in gegenseitigem Einverständnis schriftlich festgehalten werden und bedingen keinen neuen Hundebetreuungsvertrag.
6.2 Die monatlichen Betreuungskosten sind auch bei Nichterscheinen des Hundes zu den vereinbarten Betreuungstagen (z.B. infolge Krankheit, Ferien) vollumfänglich geschuldet.
6.3 Die Bezahlung der Betreuungskosten hat vorschüssig, bis zum Ende des Vormonates zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr von CHF 20 erhoben.
6.4 Etwaige Mehrkosten für eine Sonderbehandlung des Hundes werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
7. Vertragsauflösung
7.1 Der Hundebetreuungsvertrag für die regelmässige Betreuung ist grundsätzlich ohne Frist und verlängert sich jeden Monat stillschweigend. Der Vertrag kann durch den Hundehalter sowie durch uns jeweils zum Monatsende schriftlich, mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen, gekündigt werden.
8. Schlüssel zu Wohnungen & Räumlichkeiten
8.1 Wird vereinbart, dass wir den Hund selbständig in einer Wohnung oder sonstigen Räumlichkeit abholen, verpflichten wir uns, den Schlüssel mit höchster Sorgfalt aufzubewahren.
8.2 Bei Verlust des Schlüssels haften wir für allfällig entstehende Kosten für den Ersatz der Schlösser und/oder Schlüssel.
9. Foto- & Videoaufnahmen
9.1 Mit Unterzeichnung des Hundebetreuungsvertrages erteilt uns der Hundehalter die uneingeschränkte Erlaubnis, Foto- und Videoaufnahmen seines Hundes zu erstellen und diese zu Werbezwecken auf unserer Website und unseren Social-Media-Kanälen zu veröffentlichen.
10. Schlussbestimmungen & Änderungen der AGB
10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültige Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, welche dem ursprünglich beabsichtigten Zweck der ungültigen Bestimmung wirtschaftlich und sinngemäss am nächsten kommt.
10.2 Wir behalten uns vor, diese AGB bei Bedarf jederzeit anzupassen. Änderungen werden den Kunden schriftlich mitgeteilt und treten 60 Tage nach Bekanntgabe in Kraft. Die aktuelle Version unserer AGB kann jederzeit auf unserer Website eingesehen werden.
11. Rechtswahl & Gerichtsstand
11.1 Es gilt schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Buchs.
Buchs, 01.12.2025